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Stand: November 2026. Wer in Ritterhude Eigentümer einer Immobilie ist und sich in einer finanziellen Notlage befindet – sei es durch laufende Verbindlichkeiten, einen drohenden Insolvenzantrag oder einen Gläubiger, der bereits das Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet hat –, steht vor einer Entscheidung mit erheblichen Konsequenzen. Ein freihändiger Verkauf vor der Versteigerung kann das wirtschaftlich bessere Ergebnis sein. Er setzt jedoch voraus, dass die Handlungsmöglichkeiten bekannt sind und die richtigen Schritte rechtzeitig eingeleitet werden.
Jedes Verfahren kostet Zeit – und Zeit kostet Geld. Solange eine Immobilie im Eigentum steht, laufen die grundstücksbezogenen Lasten weiter: Hypotheken- oder Grundschuldzinsen, Versicherungen, Instandhaltungskosten und die Grundsteuer. Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt seit 2025 in Ritterhude 640 v. H. (Hebesatzsatzung der Gemeinde Ritterhude vom 12.12.2024). Diese Belastungen addieren sich über die Dauer eines Zwangsversteigerungsverfahrens zu Beträgen, die den Nettoverwertungserlös spürbar schmälern, bevor der erste Gläubiger bedient wird.
Hinzu kommen die direkten Verfahrenskosten: Gerichtsgebühren und das Verkehrswertgutachten, das das Vollstreckungsgericht einholt. Auch diese Kosten gehen vom Erlös ab. Ein freihändiger Verkauf, der diese Posten vermeidet und einen höheren Marktpreis erzielt, schützt den Verkaufserlös vor diesen Abzügen.
In der Region Ritterhude lassen sich für Eigentümer drei Ausgangslagen unterscheiden, in denen ein zügiger freihändiger Verkauf den Gang durch ein Versteigerungsverfahren wirtschaftlich übertreffen kann:
In allen drei Fällen gilt: Je früher der freihändige Verkauf eingeleitet wird, desto mehr Optionen bleiben. Nehmen Sie Kontakt zu Haake Immobilien auf, um Ihre Möglichkeiten in einem ersten Gespräch zu besprechen.
Wenn ein Gläubiger das Zwangsversteigerungsverfahren bereits beantragt hat, bietet § 30a Abs. 1 ZVG dem Schuldner die Möglichkeit, beim zuständigen Vollstreckungsgericht zu beantragen, das Verfahren für bis zu sechs Monate auszusetzen. Voraussetzung ist, dass eine begründete Aussicht besteht, durch eine anderweitige Verwertung – also einen freihändigen Verkauf – eine angemessene Befriedigung aller Beteiligten zu erreichen.
Das Vollstreckungsgericht prüft den Antrag inhaltlich. Ein Antrag ohne konkrete Anhaltspunkte – zum Beispiel eine Markteinschätzung, aktive Vermarktungsschritte oder ein erstes Kaufinteresse – hat geringe Aussicht auf Erfolg. Wer den Schutzantrag stellt, muss den Verkaufsprozess sofort aktiv vorantreiben. Der Antrag ist an gesetzliche Fristen gebunden; für die genauen Voraussetzungen und Fristen empfiehlt sich die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Vollstreckungsrecht.
Daneben kann der betreibende Gläubiger das Verfahren freiwillig einstellen, wenn er dem freihändigen Verkauf zustimmt (§ 30 ZVG). Das geschieht in der Praxis, wenn der Gläubiger nachvollziehbar einschätzen kann, dass ein freihändiger Verkauf seinen gesicherten Anspruch vollständig oder annähernd vollständig befriedigt – und zwar zügig. Dafür braucht es eine belastbare Einschätzung des erzielbaren Marktpreises. Fordern Sie bei Haake Immobilien eine kostenlose Markteinschätzung an, um eine erste Grundlage für das Gespräch mit Ihrem Gläubiger zu erhalten.
Wenn über das Vermögen des Eigentümers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen – einschließlich der Immobilie – auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 InsO). Das bedeutet: Der bisherige Eigentümer kann in diesem Moment nicht mehr selbst über die Immobilie verfügen, sie verkaufen oder belasten. Der Insolvenzverwalter tritt an seine Stelle.
Der Insolvenzverwalter hat das Interesse, die Immobilie werterhaltend zu verwerten und den Erlös den Gläubigern zuzuführen. Die Fristen und Verfahrensschritte liegen dann nicht mehr beim ehemaligen Eigentümer, sondern beim Verwalter. Das unterstreicht, warum Handeln vor der Insolvenzeröffnung den größten Gestaltungsspielraum lässt: Wer zu diesem Zeitpunkt noch frei über sein Eigentum verfügen kann, hat die Verhandlungsposition – danach nicht mehr.
Ein freihändiger Verkauf unter Zeitdruck erfordert strukturiertes Vorgehen. Folgende Punkte sind zentral:
Einen Überblick über die notwendigen Unterlagen und Schritte gibt die Checkliste: Verkauf vorbereiten.
Ja, das ist möglich – setzt aber unmittelbares Handeln voraus. Der Schutzantrag nach § 30a ZVG ermöglicht eine Aussetzung für bis zu sechs Monate, wenn konkrete Aussichten auf einen freihändigen Verkauf bestehen. Außerdem kann der Gläubiger das Verfahren freiwillig einstellen (§ 30 ZVG), wenn er dem freihändigen Verkauf zustimmt. Wie realistisch das im Einzelfall ist, hängt vom Verhältnis zwischen dem erzielbaren Kaufpreis und der gesicherten Forderung ab. Lassen Sie sich für Ihre konkrete Lage von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten.
Ein bestehender Mietvertrag geht grundsätzlich auf den Ersteigerer über; das Mietverhältnis bleibt trotz Eigentümerwechsel bestehen (§ 57 ZVG). Der Ersteigerer kann das Mietverhältnis jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ordentlich kündigen. Für den bisherigen Eigentümer bedeutet das: Er verliert die Kontrolle über die Immobilie und das Mietverhältnis, ohne selbst auf den Fortgang des Verfahrens einwirken zu können.
Wenn zwischen der Anschaffung und dem Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen und Sie die Immobilie weder ausschließlich seit der Anschaffung noch im Jahr der Veräußerung sowie in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben, kann nach § 23 EStG eine Einkommensteuerpflicht auf den Veräußerungsgewinn entstehen. Ausnahmen und die konkrete Höhe hängen von Ihrem Einzelfall ab. Lassen Sie sich rechtzeitig vor Vertragsabschluss von einem Steuerberater beraten.
Titelbild: Foto von Oliver Guhr auf Unsplash

Über den Autor
Inhaberin und Immobilienkauffrau
Inhaberin von Haake Immobilien, ausgebildete Immobilienkauffrau, begleitet Eigentümer in Bremen und im Landkreis Osterholz persönlich durch den Verkauf.
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